Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Was ist der Bundesregierung über ihre Teilnahme am „EU Internetforum“ darüber bekannt, mit welchen organisatorischen und technischen Verfahren der Austausch zu entfernten „terroristischen“ oder „extremistischen“ Internetinhalten zwischen Internetunternehmen und Strafverfolgungsbehörden (auch deutschen) vorgenommen wird (http://gleft.de/21d), und worin unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Firmen und bei den Behörden (insbesondere Europol) gespeicherte Datensätze inkriminierter Webseiten und Nutzerkonten (bitte angeben, welche Datenbanken außer der Datei „Check the Web“ hierzu bei den Firmen und Behörden existieren)?

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 19. Dezember 2017:

Die Meldung rechtswidriger Inhalte an Internetdienstleister zum Zweck der Löschung erfolgt in Einzelfällen durch das Bundeskriminalamt (BKA) – je nach Sachverhalt – über die „European Union Internet Referral Unit (EU IRU)“ bei Europol, über das „Trusted Flagger Program“ der Firma YouTube/Google, oder über einen direkten Kontakt zu dem jeweils betroffenen Unternehmen. Hierfür werden die zwischen den Behörden bzw. von den Unternehmen bereitgestellten Kommunikationswege genutzt.

Nach Kenntnis der Bundesregierung speichert Europol Inhalte, die durch die EU IRU an den jeweiligen Provider gemeldet werden, in der Plattform „Check the Web“. Soweit das Bundeskriminalamt über das „Trusted Flagger Program“ Meldungen rechtswidriger Inhalte direkt an die Fa. YouTube/Google steuert, werden diese durch das BKA nur gespeichert, sofern dies für die weitere Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Darüber hinaus stellt das „Trusted Flagger Program“ einen Überblick bislang (durch den jeweiligen Nutzer) gemeldeter Videos sowie die diesbezügliche Entscheidung über eine Entfernung seitens der Fa. YouTube/ Google zur Verfügung, nicht jedoch die nachträgliche Einsicht der Videos im Falle einer Löschung. Der Bundesregierung ist darüber hinaus nicht bekannt, in welchem Format oder unter Berücksichtigung welcher Einzelinformationen Datensätze inkriminierter Webseiten und Nutzerkonten bei den Firmen gespeichert werden. Folglich kann die Bundesregierung auch keine Auskunft zu etwaigen Unterschieden gegenüber der Datenhaltung bei Behörden geben. 

Drucksache 19/350

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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