Was ergab die deutsche fachliche und datenschutzrechtliche Prüfung zur Frage, ob qualitativ geeignete Lichtbilder, die von deutschen Strafverfolgungsbehörden derzeit in dem Interpol Criminal Information System (ICIS) für Fahndungsersuchen gespeichert sind, in die neue Gesichtserkennungsdatenbank des Interpol-Generalsekretariates überführt und zur mit der Software „MorphoFace Investigate“ der Firma Safran Identity and Security zur Gesichtserkennung genutzt werden dürfen (Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 16 auf Bundestagsdrucksache 18/10604), und auf welche sonstige Art und Weise hat sich das BKA an der Implementierung und Nutzung der neuen Interpol-Gesichtserkennungsdatenbank beteiligt?
Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 22. Dezember 2017:
Zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Interpol-Generalsekretariat (IPSG) wurde zwischenzeitlich vereinbart, dass eine „Potential Hit“-Meldung mit einem deutschen Datensatz zunächst ausschließ- lich im BKA durch entsprechend qualifiziertes Personal verifiziert wird. Erst nach positiver Verifizierung ergeht die „Potential Hit“-Meldung an den Besitzer des anderen „getroffenen“ Datensatzes. Der entsprechende Workflow ist noch im Detail auszugestalten und bildet anschließend die Grundlage einer abschließenden datenschutzrechtlichen Prüfung.
Das BKA arbeitet mit Interpol und weiteren Nationalstaaten im Rahmen der Facial Recognition Working Group (FRWG) regelmäßig zusammen, in der die angefragten Aspekte besprochen werden.
Drucksache 19/370