Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Was ist der Bundesregierung über eine „German Universal Software“ (GUS) bekannt, die im Rahmen der EU-Machbarkeitsstudie ADEP (Automation of data exchange processes) genutzt wird, um erstmals auch Metadaten unter Polizeibehörden und Europol abzufragen (Ratsdokument 15259/17, bitte die Hersteller bzw. Programmierer sowie die Anbieter der Software nennen), und was kann die Bundesregierung zu geplanten Tests mitteilen, die einem deutschen Delegierten zufolge aus einer Erprobung in drei Mitgliedsstaaten sowie einer „buisness validation“ im April 2018 bestehen soll, damit der Abschlussbericht von ADEP im Juni 2018 vorliegen und die Kommission prüfen kann, inwiefern das System als Grundlage für einen Austausch von europäischen Polizeiakten (EPRIS) oder einer europäischen „Störerdatei“ genutzt werden kann (http://gleft.de/ 22F, bitte mitteilen, wann und wo diese Tests stattfinden und wer beteiligt ist)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 16. Januar 2018:

Bei der in Ratsdokument 15259/17 sogenannten „German Universal Software (GUS)“ handelt es sich um die im EU-geförderten Projekt ADEP (Automation of Data Exchange Processes) genutzte Software zur Vernetzung dezentraler Datenbestände und Abgleich anonymisierter bzw. pseudonymisierter Daten (siehe auch Bundestagsdrucksache 18/11661, Antwort zu Frage 4 vom 23. März 2017). Der Begriff „German Universal Software (GUS)“ stellt dabei keine offizielle Namensbezeichnung dar, sondern ist eine individuelle Umschreibung des Vortragenden in der Sitzung der Ratsarbeitsgruppe DAPIX am 30. November 2017, deren Inhalte in Ratsdokument 15259/17 zusammengefasst wiedergegeben werden.

Die Software wurde durch das Fraunhofer-Institut für offene Kommunikationssysteme (Fraunhofer FOKUS) entwickelt. Zwischenzeitlich wurde die Zeitplanung angepasst. Demgemäß ist beabsichtigt, im Lauf des Jahres 2018 Tests zwischen mindestens drei Mitgliedstaaten durchzuführen. Teilnehmer an diesen Tests werden die am Projekt aktiv teilnehmenden Staaten (Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Spanien) und ggf. Europol sein. Abhängig von den Zwischenergebnissen soll im letzten Teil des Piloten die sogenannte „business validation“ stattfinden, das heißt, die Durchführung von Tests, die so weit wie möglich den Bedingungen eines potentiellen Echtbetriebes entsprechen. Die Ergebnisse des Piloten werden in einem Abschlussbericht gemäß den Vorgaben der EU-Förderung dokumentiert. Mit diesem Bericht ist nicht vor Ende des Jahres 2018 zu rechnen. 

Der Bundesregierung ist nichts darüber bekannt, inwieweit die EUKommission den Abschlussbericht nutzen kann oder wird, um zu prüfen, inwiefern das System als Grundlage einer sogenannten europäischen „Störerdatei“ genutzt werden kann (siehe auch Bundestagsdrucksache 17/3143, Antwort zu Frage 7 vom 4. Oktober 2010, sowie Bundestagsdrucksache 17/12427, Antwort zu Frage 20d vom 21. Februar 2013).  

Drucksache 19/484

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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