Welche von der Bundeswehr oder dem Bundesnachrichtendienst zu der Region Rojava (auch im Rahmen von NATO-Einsätzen) erhobenen Aufklärungsdaten sind der türkischen Regierung grundsätzlich zugänglich (etwa aus Überflügen von Tornado- und AWACS-Flugzeugen, der seeseitigen Überwachung, aus SIGINT oder von Satelliten), und inwiefern hat die Bundesregierung diese Praxis nach dem aus meiner Sicht völkerrechtswidrigen Einmarsch türkischer Truppen und islamistischer Milizen in den Kanton Afrin infrage gestellt oder sogar revidiert?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe:
Deutsche Tornados sind bisher nicht in der genannten Region in Nordsyrien eingesetzt worden. Folglich existieren auch keine Aufklärungsdaten der Tornados, die diese Region betreffen.
Im Rahmen der NATO-AWACS-Flüge zur Unterstützung der internationalen Anti-IS-Koalition werden nur Informationen zum Luftlagebild, zum Beispiel Ort, Höhe, Geschwindigkeit und Richtung anderer Luftfahrzeuge, für die Operation Inherent Resolve – kurz OIR – bereitgestellt und stehen damit auch der Türkei grundsätzlich zur Verfügung. Der Luftraum umfasst auch die genannte Region in Nordsyrien.
Keine durch die Bundeswehr eingesetzten seegehenden Einheiten liefern Daten zu der genannten Region in Nordsyrien, die unmittelbar oder über die NATO durch die Türkei eingesehen werden könnten.
Es wurden durch die Bundeswehr keine gezielte SIGINT-Aufklärung oder Satellitenaufnahmen zur genannten Region in Nordsyrien durchgeführt bzw. erstellt.
Die deutschen Weitergabeverfahren wurden im Zusammenhang mit dem Eingreifen der türkischen Armee in Afrin im Januar 2018 nicht geändert.
Informationen zu Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes können aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen und werden somit als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.
Plearprotokoll 19/10