Auf welche Weise würdigt das Auswärtige Amt die diplomatischen Errungenschaften der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) auf eine Weise, dass auch deren lange vor 1989 bestehenden Auslandsvertretungen sichtbar werden, und inwiefern werden die durch die diplomatischen Vertretungen der DDR erarbeiteten auswärtigen Beziehungen Deutschlands aus Sicht der Bundesregierung wertgeschätzt oder geringgeschätzt, indem im „Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland sowie der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln“ (http:// gleft.de/241) des Auswärtigen Amtes nur das jeweilige Datum der Eröffnung als Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland und nicht die zum Teil viel frühere Aufnahme diplomatischer Beziehungen der DDR zu Ländern wie beispielsweise der Mongolei genannt wird?
Antwort des Staatssekretärs Walter J. Lindner vom 6. Februar 2018:
Das Adressverzeichnis der deutschen Auslandsvertretungen dient ausschließlich dem Zweck, über die Kontaktdaten der derzeit vorhandenen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der in den Amtsbezirken der jeweiligen Auslandsvertretungen ernannten Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln zu informieren. Es enthält daher weder Hinweise auf deutsche Vertretungen vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland, noch auf frühere Auslandsvertretungen der ehemaligen DDR oder inzwischen geschlossene berufskonsularische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, sofern diese nicht in eine andere berufskonsularische Vertretung umgewandelt wurden.
Entsprechende Informationen werden derzeit im Auswärtigen Amt jedoch aufbereitet, um sie in geeigneter Weise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus wird auf das Schreiben von Bundesminister Gabriel an das Mitglied des Deutschen Bundestags Dr. Gregor Gysi vom 29. Januar 2018 verwiesen.
Drucksache 19/695