Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Auf welche Weise (etwa als Zentralstelle für die internationale Zusammenarbeit, als Kontaktstelle für Europol oder zur Unterstützung von EUErmittlungsanordnungen) sind Bundesbehörden derzeit bei Ermittlungen zu mutmaßlichen Straftaten rund um den G20-Gipfel in Hamburg eingebunden, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen die im Nachgang des Gipfels vorgenommenen, einzelnen Ermittlungsmaßnahmen deutscher Polizeibehörden im Ausland (bitte insbesondere für die umstrittene „Öffentlichkeitsfahndung“ angeben, die Medienberichten zufolge auf Länder wie Italien und Spanien ausgeweitet werden soll, siehe „G20-Foto-Fahndung nun auch im Ausland“, www.dw.com vom 2. Februar 2018)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 20. Februar 2018:

Die Bundespolizei (BPOL) betreibt eigenständig Ermittlungsverfahren zu Straftaten, die im Rahmen ihrer originären sachlichen und örtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 1, 3, 12 des Gesetzes über die Bundespolizei (BPOLG) während des G-20-Einsatzes in Hamburg begangen wurden.

Das Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt die Ermittlungen zu Straftaten, die während des G-20-Gipfels begangen wurden, in seiner Funktion als Zentralstelle (§ 2 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten – BKAG) und als Nationales Zentralbüro der Bundesrepublik Deutschland für die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (§ 3 BKAG) sowie als nationale Stelle nach Artikel 7 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EU) 2016/794. Die Unterstützung fällt hier insbesondere in den Bereich des Führens internationalen Schriftverkehrs und der Zusammenarbeit mit Europol in der Umsetzung von Erkenntnisanfragen der Länder. Entsprechender Datenaustausch mit anderen Polizeibehörden im Ausland erfolgt auf Grundlage des § 14 BKAG.

Darüber hinaus unterstützen die BPOL und das BKA im Zuge der strafprozessualen Nachbereitung des G-20-Einsatzes die Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Abordnung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten.

Im Rahmen dessen sind die BPOL und das BKA jedoch nicht an Ermittlungsmaßnahmen im Ausland beteiligt. Zur oben angeführten Öffentlichkeitsfahndung der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg (im Rahmen der justiziellen Rechtshilfe) liegen der Bundesregierung keine näheren Informationen vor.

Drucksache 19/887

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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