Was kann die Bundesregierung zu einer Initiative der Regierungen Frankreichs, Großbritanniens und Deutschlands mitteilen, mehr Druck auf Internetanbieter wie Facebook auszuüben, damit diese terroristische oder extremistische Inhalte schneller entfernen, wozu die Bundesregierung im Sommer vergangenen Jahres nach einer Vereinbarung von Staatspräsident Emmanuel Macron und Premierministerin Theresa May eingeladen worden war („France eyes EU law to crack down on terrorists’ use of social media“, EURACTIV.com vom 16. Februar 2018), und auf welche Weise (wann und wie) soll die Wirksamkeit der freiwilligen Maßnahmen der Internetdienstleister von der Europäischen Kommission bewertet werden, was nach Auffassung der Bundesregierung eigentlich abgewartet werden sollte bevor über „die Erforderlichkeit eventueller zusätzlicher rechtlicher Maßnahmen“ entschieden werden sollte (Antwort auf die Bundestagsdrucksache 19/765, Frage 1)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 1. März 2018:
Die Bundesregierung tritt gemeinsam mit den Regierungen Frankreichs und Großbritanniens dafür ein, die Unternehmen der Internetwirtschaft für freiwillige, proaktive und effektive Maßnahmen zu gewinnen, um terroristische Internetinhalte schneller von den jeweiligen Plattformen zu entfernen. Hierzu stimmen sich Vertreter der jeweiligen Regierungen ab, etwa im Vorfeld der Sitzungen des EU Internet Forums.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Europäische Kommission derzeit eine Empfehlung zum Umgang mit rechtswidrigen einschließlich terroristischen Internetinhalten erarbeitet. Nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregierung wird die Europäische Kommission in dieser Empfehlung auch auf eine Bewertung der bisherigen freiwilligen Maßnahmen eingehen.
Drucksache 19/1039