Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung das via Interpol verteilte Fahndungsersuchen der türkischen Regierung zur Festnahme des nordsyrischen Politikers Salih Muslim geprüft („Erneut ein schmutziger Deal?“, Neues Deutschland vom 26. Februar 2018), und welche Maßnahmen halten die Bundesministerien es Innern oder der Justiz nach einem Treffen der EU-Kommission im September 2017 mit Vertretern einiger Mitgliedstaaten (darunter Deutschland und Spanien) und einem dort verabredeten „Workshop zu politisch motivierten Fahndungsersuchen“ für geeignet, „die Identifizierung politisch motivierter Fahndungsersuchen zu verbessern“ und Hierzu „die eigenverantwortliche Prüfung in den Mitgliedstaaten zu stärken“, um Verhaftungen wie jene von Salih Muslim, des Autors Doğan Akhanlı, des schwedischen Schriftstellers Hamza Yalçın oder des Kölner Kommunisten Kemal K. zukünftig auszuschließen, wozu es unter anderem hieß, dass zehntausende Fahndungen zur Festnahme („Rot- Ecken“) auf einen Verstoß gegen Interpol Statuten rückwirkend überprüft werden könnten („Interpol hat ein Problem“, junge Welt vom 19. Dezember 2017, Bundestagsdrucksache 18/13652, Frage 21, Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 18/13696 des Abgeordneten Dr. Dieter Dehm vom 16. Oktober 2017, meine Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 18/13696 vom 9. Oktober 2017; bitte entsprechende Maßnahmen darlegen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 8. März 2018:

Der Bundesregierung liegt kein via Interpol verteiltes Fahndungsersuchen betreffend Salih Muslim vor. Die Europäische Kommission hat den Workshop noch nicht durchgeführt. Die Bundesregierung setzt sich für dessen Durchführung weiter ein.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 4b und 4c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Bundestagsdrucksache 19/75, die am 4. Dezember 2017 beantwortet wurde, verwiesen.

Drucksache 19/1126

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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