Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der vom deutschen Bundeskriminalamt und Bundesnachrichtendienst sowie vom österreichischen Innenministerium geführte Agent Werner Mauss der Umgehung von EU-Sanktionen gegen die Ukraine und Russland bzw. Beihilfe zu entsprechenden Maßnahmen verdächtigt oder beschuldigt wird, etwa nachdem er Personen, die als die als Oligarchen auf Sanktionslisten stehen, Gelder zukommen ließ, und welche deutschen Behörden oder Gerichte sind derzeit mit der Aufarbeitung von Mauss’ Aktivitäten befasst, die sich in vielen Fällen in einer rechtlichen Grauzone bewegt haben sollen oder illegal waren („Ein Kniefall vor dem großen Werner Mauss“, Süddeutsche Zeitung vom 5. Oktober 2017)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 14. März 2018:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse oder Informationen vor, dass Werner Mauss der Umgehung von EU-Sanktionen gegen die Ukraine und Russland bzw. Beihilfe zu entsprechenden Maßnahmen verdächtigt oder beschuldigt wird.
Der Bundesregierung sind keine Behörden oder Gerichte bekannt, die sich derzeit mit der Aufarbeitung von Aktivitäten des Werner Mauss, die auf behördlicher Veranlassung oder im staatlichen Auftrag erfolgten bzw. erfolgen, befassen.
Drucksache 19/1241