Auf Grundlage welcher Vereinbarungen werden seit dem 7. März 2018 ägyptische Staatsangehö- rige nach Ägypten zurückgeführt und von deutschem Personal (Polizei, Mediziner, Übersetzer) begleitet, wozu das Bundesinnenministerium von neun Abgeschobenen und 39 Begleitenden spricht (http://gleft.de/29u, http://gleft.de/29v), und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Betroffenen von der geheimpolizeilichen Staatssicherheit (NSS) oder anderen Sicherheitsbehörden prozessiert oder festgehalten wurden, wozu ebenfalls unterschiedliche Versionen zirkulieren (laut Medienberichten sei den Betroffenen die Einreise umgehend gestattet worden, nach meinen Informationen befanden sich einige noch am 12. März 2018 in Gewahrsam)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 19. März 2018:
Das Völkergewohnheitsrecht beinhaltet die Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger. Die benannte Maßnahme wurde nach vorheriger Abstimmung mit den ägyptischen Behörden durchgeführt. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Drucksache 19/1377