Ist der Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens o. Ä. (wie z. B. Rentenabkommen bzw. Entsendeabkommen) mit der Ukraine von der Bundesregierung aktuell angedacht oder bereits verhandelt, und wie sieht ggf. der konkrete Zeitplan dafür aus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 7. Mai 2018:
Der Entwurf eines Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über Soziale Sicherheit ist unterzeichnungsreif. Sachlich werden von diesem beidseitig die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung erfasst. Geregelt sind im Wesentlichen neben der Zusammenrechnung von Versicherungszeiten für den Rentenanspruch und der uneingeschränkten Zahlung von Renten auch Regelungen zur Vermeidung von Doppelversicherungen bei vorübergehenden Entsendungen in den anderen Vertragsstaat.
Es ist von beiden Seiten geplant, das Abkommen in diesem Jahr zu unterzeichnen. Ein konkreter Termin steht noch nicht fest.
Drucksache 19/2083