Wann erfuhr die Bundesregierung, dass der ehemalige Justiz- und heutige Außenminister Heiko Maas bei seinem Besuch in Israel im vergangenen Jahr mit der als besonders rechts geltenden Justizministerin Ayelet Shaked von der rechtsnationalen Siedlerpartei im Hubschrauber über sämtliche besetzten Gebiete des Westjordanlandes sowie des Golan geflogen ist („Junge Freunde“, FAZ vom 6. Mai 2018), wozu das Bundesjustizministerium demnach unzutreffend erklärte, man gehe davon aus, dass dieser „die grüne Linie [Demarkationslinie zwischen Israel und den 1967 eroberten Gebieten] eingehalten“ habe („Ihn schickt der Himmel“, taz.de vom 24. März 2018), was aus meiner Sicht eine politische Anerkennung der Besetzung und Siedlungspolitik bedeutet, und welche Konsequenzen (etwa eine Untersuchung, Ermahnung des Ministers, Entschuldigung bei der Palästinensischen Autonomiebehörde) zieht sie aus dem Vorfall (sofern keine Konsequenzen gezogen werden, bitte begründen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 14. Mai 2018:
Bundesminister Maas reiste vom 7. bis 9. Februar 2017 in seiner damaligen Funktion als Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz nach Israel. Neben dem fachlichen Austausch und einem Besuch in Yad Vashem mit der israelischen Justizministerin, Frau Ayelet Shaked, fand ferner ein gemeinsamer Hubschrauber-Rundflug statt. In Anwendung der Resolution 2334 des VN-Sicherheitsrats vom 23. Dezember 2016 unterscheidet die Bundesregierung zwischen dem Territorium des Staates Israel und den seit 1967 besetzten Gebieten. Dazu gehört unter anderem, dass keine Treffen zwischen deutschen und israelischen Offiziellen in diesen Gebieten stattfinden.
Die Bundesregierung hat die israelische Seite in der Vorbereitung des Besuchs von Bundesminister Maas ausdrücklich schriftlich in Übereinstimmung mit ihrer völkerrechtlichen Haltung zum israelischen Staatsgebiet darauf hingewiesen, dass der Hubschrauber-Rundflug nicht über den seit 1967 besetzten Gebieten durchgeführt werden darf.
Drucksache 19/2217