Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Mit welchen Kräften waren nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche und ausländische Polizei- oder Militärangehörige am 10. Mai 2018 zur Verleihung des „Karlspreis“ in Aachen eingesetzt (bitte insbesondere die mit automatischen Waffen ausgerüsteten Spezialeinheiten mit ihrer entsendenden Abteilung benennen), und aus welchen Gründen war es aus Sicht der Bundesregierung notwendig, vom Dach des Rathauses auch dann mit Waffen auf einen angemeldete Kundgebung zu zielen, während die eingeladenen Politiker sich zu einer mehrstündigen Zeremonie im Kaisersaal getroffen hatten, was aus meiner Sicht versammlungsfeindlich ist und Menschen von der Teilnahme abgeschreckt hat?

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 19. Mai 2018:

Die Einsatzmaßnahmen anlässlich der Verleihung des „Karlspreis“ in Aachen lagen im Zuständigkeitsbereich der Polizei des Landes Nordrhein- Westfalen. Die Bundespolizei unterstützte die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen mit vier Diensthundführern.

Zu den im Zuständigkeitsbereich der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen getroffenen Einsatzmaßnahmen nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Die Bundespolizei setzte in ihrem originären Zuständigkeitsbereich lediglich am Hauptbahnhof Aachen einen verstärkten Regeldienst ein. In diesem Zusammenhang war auch im Rahmen der deutsch/belgischen Kooperation eine deutsch/belgische Streife im schienengebundenen Reiseverkehr eingesetzt.

Das Bundeskriminalamt setzte nach § 5 Absatz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes Personenschutzkräfte in Aachen ein. Spezialeinheiten der Bundespolizei oder des Bundeskriminalamtes sowie Militärangehörige der Bundeswehr wurden nicht eingesetzt, auch nicht zur Unterstützung der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen.

Drucksache 19/2334

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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