Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Konsequenzen oder eigenen Untersuchungen gedenkt die Bundesregierung nun einzuleiten, nachdem die Wiener Wochenzeitung „Falter“ schreibt, dass bei Durchsuchungen im österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nicht nur Daten geheimdienstlicher Quellen abgeflossen sind, sondern auch das Kommunikationsnetzwerk zwischen dem BVT und den internationalen Partnerdiensten („Netzwerk Neptun“) sowie Kopien der Police Working Group on Terrorism beschlagnahmt wurden („FALTER veröffentlicht alarmierende Mails aus dem BVT“ vom 29. Mai 2018), wozu dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bzw. dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am 23. Mai 2018 noch „keine Kenntnisse“ vorlagen und man diesbezüglich auf beim BVT geführte „interne Ermittlungen, um den Sachverhalt vollumfänglich aufzuklären“ vertraut (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/2334; bitte mitteilen, inwiefern sich die abwartende Haltung nach dem Bericht ändert), und zu welchen Aspekten hat die IT-Abteilung des BVT im Vorfeld der Razzia „engen Kontakt“ mit „deutschen Kollegen“ unterhalten („Causa BVT: ,Den musst behalten, der weiß zu viel‘“, der- Standard.at vom 11. Mai 2018)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings:

Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Informationen vor, dass in den oben angesprochenen Sachverhalten deutsche Interessen betroffen wären. Die Bundesregierung verfolgt die österreichischen Pressemeldungen. Es kann nicht beantwortet werden, inwieweit diese zutreffende Fakten enthalten.

Das Justizministerium Österreichs hat allerdings öffentlich erklärt, es sei auszuschließen, dass Daten aus Deutschland betroffen seien. Generell gilt aber, dass das österreichische Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mitteilen muss, wenn deutsche Interessen betroffen sind. Das ergibt sich aufgrund üblicher Regeln der internationalen Zusammenarbeit zwischen befreundeten Partnerdiensten.

Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt in Österreich derzeit eine umfassende Aufklärung aller Belange des angesprochenen Sachverhalts. Außerdem bestehen zwischen dem BfV und dem österreichischem BVT grundsätzlich laufende Kontakte. Im Vorfeld der von Ihnen angesprochenen sogenannten Razzia beim BVT Ende Februar 2018 gab es darüber hinaus keinerlei Kontakte, die im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt stehen. Dies gilt auch für die Abteilung IT des BfV.

Plenarprotokoll 19/35

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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