Über welche Gebiete flog der ehemalige Justiz- und heutige Außenminister Heiko Maas mit der als besonders rechts geltenden (www.taz.de vom 24. März 2018) Justizministerin Ayelet Shaked von der Siedlerpartei bei seinem Besuch in Israel im vergangenen Jahr, wozu das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) „die israelische Seite in der Vorbereitung des Besuchs … ausdrücklich schriftlich in Übereinstimmung mit ihrer völkerrechtlichen Haltung zum israelischen Staatsgebiet darauf hingewiesen (hat), dass der Hubschrauber-Rundflug nicht über den seit 1967 besetzten Gebieten durchgeführt werden darf“ (meine schriftliche Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 19/2217), der nach Medienberichten aber genau dort erfolgte („Ihn schickt der Himmel“, www.taz.de vom 24. März 2018; „Junge Freunde“, FAZ vom 6. Mai 2018), und wozu mir das BMJV auch nach einer Beschwerde wegen der Nichtbeantwortung meiner Fragen nicht zu Konsequenzen für den Bundesminister antworten wollte (Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 25. Mai 2018), und sofern sich die Bundesregierung abermals weigert, die Route des „Hubschrauber-Rundfluges“ zu erwähnen, wie soll ich aus ihrer Sicht mein parlamentarisches Fragerecht ausüben und in Erfahrung bringen, ob der Bundesminister wie berichtet über die besetzten Gebiete geflogen ist?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange:
Bundesminister Maas reiste vom 7. bis 9. Februar 2017 in seiner damaligen Funktion als Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz nach Israel, um dort insbesondere die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Ministeriums in den 1950er und 1960er Jahren vorzustellen. Das bilaterale Rahmenprogramm mit der israelischen Justizministerin, Frau Ayelet Shaked, umfasste eine Kranzniederlegung in der Gedenkstätte Yad Vashem und einen Hubschrauber-Rundflug.
Der Hubschrauberflug begann am Flughafen Sde Dov in Tel Aviv und endete auch dort; es gab keine Zwischenlandungen. Die Route des Hubschrauberflugs ist nicht bekannt und kann auch nicht nachträglich festgestellt werden.
Plenarprotokoll 19/35