Inwiefern handelt es sich bei dem auf Twitter ver- öffentlichten Statement des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (http://gleft.de/ 2g0) zu einer unangemeldeten Versammlung vor dem Haus des leitenden niedersächsischen Staatsschutzbeamten Olaf H. in Hitzacker, wonach die Teilnehmenden „Angriffe“ verübt hätten und diese Art von „Gewalt gegen Polizisten und ihre Familien“ zu verurteilen sei, um die Privatmeinung des Ministers bzw. gibt die Meinung des Ministeriums oder der Bundesregierung wieder, und worin bestanden diese vom Ministerium auf Twitter behaupteten „Angriffe“ und „Gewalt“ der Kundgebung im Einzelnen, aus der heraus ausweislich eines nun veröffentlichten Videos (http://gleft.de/ 2g1) lediglich Lieder auf öffentlichem Straßenland gesungen und zwei Wimpel an einem an der Straße liegenden Nebengebäude des Wohnhauses des Beamten befestigt wurden, dem zum Trotz die Teilnehmenden dieser Versammlung nach deren Berichten zusammengeschlagen und sogar am Boden liegend noch von dem Beamten H. getreten wurden (http://gleft.de/2g2)?
Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 4. Juni 2018:
Bereits seit einigen Jahren nimmt in Deutschland die verbale wie körperliche Gewalt gegenüber Menschen, die ihren Dienst zum Schutz anderer Menschen ausüben, zu. Allein in den letzten zwei Jahren verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik einen Anstieg um 15 Prozent: 2015 wurden 64 371 Straftaten und 2017 74 403 Straftaten gegen Polizeivollzugsbeamte erfasst.
Zu den Vorfällen in Hitzacker, die Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sind, hat sich Bundesminister Horst Seehofer in seiner Funktion als Bundesinnenminister und Mitglied der Bundesregierung geäußert. Das Zitat ist Ausdruck seiner Bestürzung, dass Polizisten zuhause aufgesucht werden. Aufgrund dessen hat er erneut betont, dass der Kampf gegen Gewalt gegen Polizisten eines seiner zentralen Anliegen ist. Maß- geblich für seine Einschätzung waren die polizeilichen Lageberichte.
Drucksache 19/2610