Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Aus welchem Anlass bzw. nach Rücksprache mit welchen ausländischen Behörden hat die deutsche Küstenwache auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern am 23. Mai 2018 das Schiff „Al Awda“ der aus Norwegen gestarteten „Freedom Flotilla“ vor dem Einlaufen in Kiel in internationalen Gewässern geentert (http://gleft.de/2gC), die Passdokumente aller Personen an Bord eingesammelt, die Personendaten aller Anwesenden aufgenommen sowie den Reiseweg bzw. die geplanten anzulaufenden Häfen sowie Informationen zu begleitenden Booten erfragt, und an welche nationalen und internationalen Behörden werden die erhobenen Daten zur Speicherung und/oder Verarbeitung weitergegeben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stephan Mayer vom 4. Juni 2018:

Im benannten Zeitraum hat die Bundespolizei die Besatzung sowie die Passagiere der „KAARSTEIN“ kontrolliert (Das in der Frage genannte Schiff „Al Awda“ wird im internationalen Schiffsregister als norwegisches Schiff unter dem Namen „KAARSTEIN“ geführt.).

Die Kontrolle aus Anlass des Grenzübertritts fand im deutschen Küstenmeer statt und wurde zuvor gegenüber der Schiffsführung angekündigt. Die standardisierte Kontrolle richtete sich nach der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex). Eine Anordnung zur Kontrolle seitens des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hierfür hat es nicht gegeben. Der Umfang der Kontrolle, einschließlich des erforderlichen Datenabgleiches mit den nationalen und europäischen Datenbanken, erfolgte auf Grundlage von Artikel 8 des Schengener Grenzkodex. Eine Speicherung oder Weitergabe der Daten ist nicht erfolgt.

Drucksache 19/2610

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko