In wie vielen anderen Fällen haben das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Justiz wie beim ägyptischen Staatsangehörigen Ahmed Mansour in den letzten fünf Jahren entgegen einer Mitteilung des Interpol-Generalsekretariats mit der Bitte um Fahndungslöschung wegen Verstoßes gegen Artikel 3 (Missbrauch von Interpol zur politischen Verfolgung) „keine Bedenken“ hinsichtlich einer weiteren Ausschreibung zur Festnahme und Speicherung in Datenbanken angemeldet (http://gleft.de/2iS, http://gleft.de/2iR, bitte, sofern möglich, für das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Justiz getrennt darstellen), und wie viele Personen wurden anschließend tatsächlich in Deutschland festgenommen, obwohl Interpol bei diesen eine politische Verfolgung vermutete?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange:
Die statistische Erfassung durch das Bundeskriminalamt erfolgt seit dem 1. Januar 2014. Seither hat Interpol in 130 Fällen einen Verstoß gegen Artikel 3 der Statuten der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol-Statuten) mitgeteilt. In fünf Fällen erfolgte eine nationale Ausschreibung zur Festnahme. Die Entscheidungen werden von Bundesamt für Justiz und Auswärtigem Amt einvernehmlich getroffen, § 74 Absatz 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). In keinem der Fälle ist bislang eine Festnahme erfolgt.
Plenarprotokoll 19/41