Aus welchen 28 häufigsten Ländern stammten die 130 Fahndungsnotierungen, zu denen Interpol seit dem 1. Januar 2014 einen Verstoß gegen Artikel 3 der Statuten (Missbrauch zur politischen Verfolgung) mitgeteilt hat (Plenarprotokoll 19/41, Frage 37; bitte möglichst auch die Zahlen der korrigierten Notierungen zu den einzelnen Ländern in Bezug setzen), und aus welchen Ländern stammen die fünf Fahndungsnotierungen, die das Bundeskriminalamt nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Justiz und dem Auswärtigem Amt trotz der Mitteilung von Interpol als nationale Ausschreibung in das INPOL-System übernommen hat?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 11. Juli 2018:
Nähere Angaben zu den Staaten, aus denen die 130 Fahndungsersuchen stammen, kann die Bundesregierung nicht machen. Eine Beantwortung der Fragen könnte Rückschlüsse auf den Fahndungsverkehr mit einzelnen Staaten und einzelne Fahndungsersuchen erlauben.Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen und dem Grundsatz der Vertraulichkeit des Fahndungsverkehrs zurück. Das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.
Die auswärtigen Beziehungen und der internationale Fahndungsverkehr können beeinträchtigt werden. Denn bei einer Preisgabe der entsprechenden Informationen ist damit zu rechnen, dass ein Vertrauensverlust in allen anderen am Fahndungsverkehr teilnehmenden Staaten die Bearbeitung deutscher Ersuchen durch ausländische Behörden erheblich erschweren würde. Zudem würde eine Beantwortung die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Interpol beschädigen.
Nach Artikel 3 der Interpol-Statuten ist Interpol jede Betätigung oder Mitwirkung in Fragen oder Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters strengstens untersagt. Diese Zielsetzung wird auch durch Vorgaben von Interpol zur Vertraulichkeit von Nachrichten zu Fahndungsersuchen verfolgt, die eine Weitergabe entsprechender Informationen durch die Bundesregierung untersagen.
Die Nennung einzelner Staaten könnte auch dazu führen, dass Straftäter sichere Häfen identifizieren, in die sie sich zurückziehen können.
Plenarprotokoll 19/3384