Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die US-Luftwaffe mit ihren Drohnen des Typs „Global Hawk“ von Sigonella/Sizilien über deutschen Luftraum fliegend nicht nur den vom Verteidigungsministerium genehmigten Korridor (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7706) über Hamburg Richtung Ostsee benutzen, sondern auch über das Ruhrgebiet zur Barentsee fliegen (http://gleft.de/2k3), und welche Flüge von US- Drohnen außerhalb des unter anderem in der Bundestagsdrucksache 18/7706 gegenständlichen Korridors über den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits stattgefunden (bitte das Datum und die Kennzeichnung des unbemannten Luftfahrzeugs nennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 10. Juli 2018:
Mit Wirkung vom 13. September 2017 wurde die entsprechende Betriebsabsprache (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/6978 und 19/888) zur Durchführung der Flüge des Global Hawk im deutschen Luftraum verlängert. Hierbei wurde ein zusätzliches Routensegment „N“, welches nördlich des Ruhrgebiets in Richtung Nordsee führt, eingerichtet. Seit der Einrichtung dieses Segments wurden insgesamt zwei Flüge am 20. April 2018 sowie am 25. Juni 2018 durchgeführt.
Über die Kennzeichnung der unbemannten Luftfahrzeuge liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Flüge außerhalb der genehmigten Korridore haben nach Kenntnis der Bundesregierung nicht stattgefunden.
Plenarprotokoll 19/3384