Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.) Inwiefern nutzen auch Bundesbehörden „Internet- Täterfallen“ oder vergleichbare Methoden, die im Bereich der informationstechnischen Überwachung und Netzwerkforensik mit der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder Entschlüsselung digitaler Kommunikation einhergehen und „immer neue und größer werdende Überwachungslücken“ stopfen sollen, wozu es nach Angaben des Berliner Senats im Nachgang zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vermutlich ist jenes vom 20. April 2016; AZ 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09 gemeint) eine Abstimmung auf Bundesebene geben soll (Abgeordnetenhaus Berlin, Bundestagsdrucksache 18/0936 vom 16. März 2018; bitte die einzelnen Maßnahmen einer solchen „Internet-Täterfalle“ erläutern), und in wie vielen Fällen wurden „Internet-Täterfallen“ bzw. vergleichbare Methoden in den letzten fünf Jahren eingesetzt (bitte nach Jahren und Bundesbehörden aufschlüsseln)?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 24. Juli 2018:

Bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes findet der Begriff „Internet-Täterfalle“ keine Verwendung und ist, insbesondere im Bereich der informationstechnischen Überwachung, Netzwerkforensik und Quellen-Telekommunikationsüberwachung, keiner kriminaltaktischen Methode zugeordnet.

Drucksache 19/3592

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko