Welche Angaben enthält der nach Angaben der Zeitung Berliner Morgenpost vom 23. September 2018 fertiggestellte Abschlussbericht zur Auswertung des ersten Teils des Pilotprojekts „Sicherheitsbahnhof Berlin-Südkreuz“ hinsichtlich der Fehlerquote der getesteten Software, wenn also Personen „erkannt“ wurden, bei denen es sich nicht um die Gesuchten handelt (sogenannte false positives), und welches sind die Produkte, die in der zweiten Projektphase mit der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt getestet werden und die von der Deutschen Bahn AG ausgewählt werden sollten (Bundestagsdrucksache 19/3592, Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Alexander Ulrich)?
Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 28. September 2018:
Im Abschlussbericht wird die Falschakzeptanzrate (sogenannte „false positives“) dargestellt. Damit wird das Verhältnis der Anzahl falsch erkannter Personen zur Gesamtzahl der in einem bestimmten Zeitraum detektierten Gesichter, die nicht zur Referenzdatenbank gehören, bezeichnet.
Der Abschlussbericht wurde dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat durch das Bundespolizeipräsidium vorgelegt und wird derzeit noch ausgewertet. Im Anschluss erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse.
Die Verhandlungen mit den Herstellern der Produkte für die zweite Projektphase sind noch nicht abgeschlossen, so dass eine finale Auswahl noch nicht erfolgt ist.
Drucksache 19/4734