Über welche technische Spezifikation soll der Quantencomputer verfügen, den das Bundeskriminalamt und die Bundeswehr im gemeinsamen Forschungsinstitut CODE erforschen, entwickeln und beschaffen wollen, um diesen unter anderem in der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) für die Bereiche Telekommunikationsüberwachung, Digitale Forensik, Kryptoanalyse und Big-Data-Analyse einzusetzen („Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt, Rahmenprogramm der Bundesregierung“, Bundesministerium für Bildung und Forschung 2018, S. 25), und wann soll die Anlage (auch teilweise) einsatzbereit sein?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 8. Oktober 2018:
Der Bundesregierung ist keine Kooperation des Bundeskriminalamtes mit dem Forschungsinstitut CODE bekannt, die die Erforschung, Entwicklung, Beschaffung oder Überlassung eines Quantencomputers an die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich zum Inhalt hätte. Insoweit können auch keine Aussagen über technische Spezifikationen oder ein Bereitstellungsdatum getroffen werden.
Drucksache 19/5155