Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu den Fällen mitteilen, in denen das Bundeskriminalamt das „Entschlüsselungsangebot von Europol“ in Anspruch genommen hat und wozu es heißt, dass dies in Ermittlungsverfahren „im Bereich islamistischer Terrorismus und Computerkriminalität“ erfolgte (Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/6699; bitte mitteilen welche Geräte, Dateien oder Kommunikationsinhalte entschlüsselt werden sollten), und inwiefern war diese Entschlüsselung erfolgreich oder erfolglos?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 29. Januar 2019:

Die Bundesregierung hat keine Detailinformationen zu laufenden Ermittlungsverfahren, insbesondere nicht zum Einsatz entsprechender technischer Fähigkeiten der zuständigen Behörden. Aus Informationen zu operativen Fähigkeiten, Arbeitsweisen, Strategien und Methoden der zuständigen Behörden könnten weitreichende Rückschlüsse auf die Aufklärungs- und Ermittlungsfähigkeiten der zuständigen Behörden gezogen werden. Bei einer Veröffentlichung dieser Informationen würde die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Behörden erheblich gefährdet. Eine Veröffentlichung von operativen Detailinformationen zu laufenden Ermittlungsverfahren könnte sich darüber hinaus negativ auf die Ermittlungen selbst auswirken.

Drucksache 19/7585

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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