Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Was hält die Bundesregierung konkret davon ab, den in Venezuela aktiven Strukturen der Vereinten Nationen die für humanitäre Hilfe versprochenen 5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen (Plenarprotokoll 19/82, Seite 9577), und welche konkreten Anfragen der Bundesregierung an die Regierung Venezuelas, humanitäre Hilfe zu leisten, wurden von dieser seit Anfang 2018 abgelehnt (bitte Datum von Anfrage und Ablehnung sowie Begründung angeben)?

Antwort des Staatsministers Niels Annen:

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass 5 Millionen Euro für humanitäre Hilfsprojekte in Venezuela bereitgestellt werden. Sobald das Maduro-Regime diese Hilfe zulässt, wird sie auch eingesetzt.

Deutsche humanitäre Hilfe wird nicht an oder über die Regierungen der jeweiligen Länder geleitet, sondern über unabhängige humanitäre Hilfsorganisationen umgesetzt. Die Bundesregierung stellt daher keine Anfragen an Regierungen anderer Länder zur Umsetzung humanitärer Hilfsgelder.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe durch die Bundesregierung sind der ungehinderte Zugang der humanitären Hilfsorganisationen zu den bedürftigsten Menschen und die Einhaltung der humanitären Prinzipien bei der Umsetzung der Hilfsprojekte. Dies ist für in Venezuela aktive Hilfsorganisationen gegenwärtig aufgrund der Haltung des Regimes Maduro nicht gewährleistet.

Auch die Vereinten Nationen können in Venezuela aufgrund der Einschränkungen durch das Regime nicht ungehindert gemäß den allgemein anerkannten humanitären Prinzipien Hilfe leisten. Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen, dem unter normalen Umständen in einer solchen humanitären Notsituation eine wichtige Rolle zukäme, ist deswegen derzeit nicht in Venezuela vertreten. Das Auswärtige Amt steht in ständigem Kontakt mit deutschen und internationalen humanitären Hilfsorganisationen, um die bereitgestellten Mittel bedarfsgerecht umzusetzen.

Plenarprotokoll 19/85

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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