Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Liegen der Bundesregierung inzwischen Erkenntnisse vor, die die Ergebnisse der Wahlüberprüfungsmission der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) widerlegen (vergleiche Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/16877), die durch ihre Vorwürfe der Wahlmanipulation bei den Präsidentschaftswahlen in Bolivien im Oktober 2019 maßgeblich zum Sturz des damaligen Präsidenten und Wahlsiegers Juan Evo Morales Ayma beigetragen haben, und welche Schlussfolgerungen für die Validität der Betrugsvorwürfe zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Partei „Bewegung zum Sozialismus“ (MAS) in fast allen Wahllokalen, in denen es laut der OAS-Mission Wahlbetrug gegeben hatte, bei der jüngsten, von der OAS für frei von Betrug erklärten Wahl noch mehr Stimmen erhielt als im Jahr 2019 („Data from Bolivia᾽s Election Add More Evidence That OAS Fabricated Last Year᾽s Fraud Claims“, cepr.net, 21. Oktober 2020; „Analyse und Erkenntnis: Kein Wahlbetrug in Bolivien 2019, kein Wahlbetrug 2020“, amerika21.de, 22. Oktober 2020)?

Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 28.10.2020:

Die Bundesregierung hat die in den erwähnten Artikeln aufgeführten Vergleiche der Ergebnisse in den Wahllokalen zur Kenntnis genommen. Die Bewertung der Ergebnisse der Wahlüberprüfung durch die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) in 2019 hat sich dadurch nicht geändert.

Unter anderem hat die OAS zahlreiche manipulierte Wahlakten und zwei versteckte Server identifiziert, die das Manipulieren von Wahldaten ohne Wissen des Wahlgerichts erlaubten. Daraufhin hat die OAS in ihrem abschließenden Bericht festgestellt, dass es aufgrund „absichtlicher Manipulation“ und „gravierender Unregelmäßigkeiten“ nicht möglich war, die Wahlergebnisse zu validieren. 

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die diese abschließende Feststellung der OAS widerlegen.

Quelle: Plenarprotokoll 19/185 vom 28. Oktober 2020

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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