Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Dienstleistungsverträge haben das Bundesverteidigungsministerium bzw. die Bundeswehr in den vergangenen zehn Jahren für Drohnen zur Zieldarstellung abgeschlossen (bitte für die zuletzt abgeschlossenen sieben Verträge die Hersteller, Produkte, Stückzahl und Kosten ausweisen), und in welchen Fällen werden diese unbemannten Luftfahrzeuge durch tatsächlichen Abschuss zerstört?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn vom 19. November 2020:

In den Jahren 2010 bis 2020 wurden insgesamt 137 Verträge zur Bereitstellung unbemannter Zieldarstellungen geschlossen. Von diesen Verträgen dienten ca. 90 Prozent der Unterstützung von Ausbildungs- oder taktischen Schießvorhaben. Die restlichen ca. zehn Prozent dienten der Unterstützung von technischen Kampagnen, wie Vermessungen, Integrationsvorhaben oder Telemetrietests.

Im Rahmen der Dienstleistungsverträge werden Zieldarstellungsdrohnen für die jeweiligen Vorhaben bereitgestellt. Dabei ist eine sog. Präsentation ein Flug bzw. Einsatz einer grundsätzlich mehrfach verwendbaren Zieldarstellungsdrohne. Abhängig von dem Zweck des Vorhabens kann eine Bekämpfung vorgesehen sein oder auch nicht (z. B. nur Üben der Zielerfassung). Im Fall einer erfolgreichen Bekämpfung wird die Zieldarstellungsdrohne gewöhnlich zerstört, es kommt zu einem Verlust.  Vorhaben, die mit Blick auf eine realitätsnahe Ausbildung einen Schwerpunkt bei der tatsächlichen Bekämpfung setzen, bedingen somit höhere Kosten.

Ob und in welchem Umfang es zum Abschuss bzw. zur Zerstörung von Flugzieldarstellungs-drohnen kommt, ist von vielfältigen Faktoren abhängig. Neben dem im Rahmen des jeweiligen Ausbildungs- oder Truppenschießens vorgesehenen Ausbildungsplan sind dies auch äußere Faktoren, wie z. B. die herrschenden Witterungsverhältnisse. Grundsätzlich kann keine allgemeingültige Aussage zur Abschusswahrscheinlichkeit einer Flugzieldarstellungsdrohne vor der Durchführung des entsprechenden Vorhabens getroffen werden.

Die detaillierten Informationen der zuletzt abgeschlossenen sieben Verträge sind in der als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuften Anlage zusammengefasst.* Die Einstufung ist erforderlich, da durch die detaillierte, zusammenfassende Darstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt sind, zu deren Veröffentlichung keine entsprechende Zustimmung der Auftragnehmer vorliegt.

Drucksache 19/24511

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko