Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Wie bewertet die Bundesregierung aktuell die Lage von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit im Iran beispielsweise bezüglich politischer Verfolgung, Verhaftung, Folter und Hinrichtung von Oppositionellen, und hält sie es angesichts dieser Einschätzung für vertretbar, iranische Oppositionelle, die in Deutschland Schutz suchen, gegenwärtig in den Iran abzuschieben?

Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):

Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Lage der Menschenrechte in Iran sehr problematisch. Persönliche und politische Freiheiten werden massiv eingeschränkt. Oppositionelle und Menschenrechtsverteidiger und -verteidigerinnen sind häufig Opfer staatlicher Repressionen, etwa in Form wiederholter Verhaftungen oder einer Verhängung von Berufsverboten.

Mit 233 Hinrichtungen im Jahr 2020 ist Iran, gemessen an der Bevölkerungszahl, das Land mit den meisten Hinrichtungen weltweit. Rechte von Angeklagten werden missachtet, rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze, wie die freie Wahl eines Anwalts, häufig nicht eingehalten.

Die für die Durchsetzung des Aufenthaltsrechts zuständigen Behörden prüfen in jedem Einzelfall auf Grundlage des konkreten Sachverhalts, ob ein Schutzstatus oder ein individuelles Abschiebungsverbot festzustellen ist. Eine Abschiebung kommt demnach nicht in Betracht, wenn bei einer Rückkehr ins Herkunftsland von einer drohenden erheblichen konkreten Gefahr auszugehen ist. Der vom Auswärtigen Amt regelmäßig erstellte Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage stellt dabei eine der Erkenntnisgrundlagen dar.

Quelle: Plenarprotokoll 19/211 vom 24. Februar 2021

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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