Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierungbezüglich der Speicherung von Daten europäischer Banken – SWIFT bzw. TFTP – ohne Anlass und auf Vorrat durch US-Behörden

Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel vom 31. März 2011, wonach laut einem EU-Kommissionspapier US-Behörden Daten europäischer Banken – SWIFT bzw. TFTP – ohne Anlass und auf Vorrat speichern, was unter anderem gegen Art. 4 des SWIFT-Abkommens verstößt und laut Spiegel auch von der EU-Kommission beanstandet wird, und wie kommt die Bundesregierung zu ihrer in der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/5133 vorgetragenen Haltung, parlamentarische Kontrollrechte bezüglich des TFTPAbkommens seien nicht eingeschränkt, obschon Fragen von Datenschutzbeauftragten immer noch nicht von der Bundesregierung beantwortet wurden sowie die Bundesregierung diese selbst zur Beantwortung an die EU-Kommission weiterleiten musste und ein monatelanger Selbstversuch des Europaabgeordneten Alexander Alvaro zeigte, dass deutsche Behörden nicht in der Lage sind, Auskunft zu geben, ob und welche Daten verarbeitet werden und ein TFTP-Datentausch zwischen US-Behörden und EUROPOL häufig auf „mündlichen Informationen“ beruht, über die also keine Vermerke angelegt werden und die dementsprechend nicht abfragbar sind?

Die Bundesregierung unterstützt die von der Europäischen Kommission in ihrem am 17. März 2011 veröffentlichten Evaluierungsbericht über die Umsetzung des Trivial File Transfer Protocol-Abkommens, TFTP, gemachten Verbesserungsvorschläge und regt deren zügige Umsetzung an. Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen, künftig alle die US-Ersuchen begründenden Informationen in Papierform einzureichen und die Auskünfte zu den Datenschutzmöglichkeiten für EU-Bürger in den USA auf der US-Treasury-Homepage zu verbessern.
Die Bundesregierung ist überdies der Ansicht, dass es Aufgabe der Kommission ist, in Zusammenarbeit mit den USA Lösungen für mögliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Abkommens zu finden. Vertragspartei des Abkommens ist die EU, Deutschland ist nicht unmittelbare
Vertragspartei.

Die Bundesregierung hat die Fragen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit an die Europäische Kommission weitergeleitet. Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung mitgeteilt, dass sie die Fragen schriftlich beantworten wird.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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