Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung von Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen, die (EU-)Sanktionen gegen Syrien aufzuheben (u.a. „Erdbeben-Hilfe für Syrien: Dringend benötigt, schwierig zu liefern“ dpa vom 10.02.2023, „Rettung unter Vorbehalt“ sueddeutsche.de vom 08.02.2023, „Warum kaum Hilfe nach Syrien gelangt“ tagesschau.de vom 08.02.2023, „Nach Erdbeben erneute Debatte um Sanktionen gegen Syrien“ dpa vom 08.02.2023), und bleibt die Bundesregierung bei ihrer Aussage, dass Hilfslieferungen für Syrien nicht durch Sanktionen beeinträchtigt seien („Außenamt: Hilfsgüter von Sanktionen gegen Syrien nicht betroffen“ epd vom 08.02.2023, „Warum kaum Hilfe nach Syrien gelangt“ tagesschau.de vom 08.02.2023) oder wird sie sich in der Europäischen Union aktiv für eine (Teil-)Aufhebung, Aussetzung oder Lockerung, wie es beispielsweise auch die USA angekündigt haben („Biden sagt Türkei und Syrien Millionenhilfe zu - Sanktionen gelockert“ dpa vom 10.02.2023), der Sanktionen einsetzen, um humanitäre Hilfe und einen Wiederaufbau zu ermöglichen?

Antwort:

Das Sanktionsregime der Europäischen Union zu Syrien richtet sich gegen das syrische Regime und gezielt gegen Personen, die schwerste Menschenrechtsverletzungen zu verantworten haben sowie Unterstützer des Regimes, also gegen Profiteure der Kriegswirtschaft. . Das Sanktionsregime sieht weitreichende humanitäre Ausnahmen vor. Deshalb verhindern die Sanktionen keine der jetzt notwendigen Hilfsmaßnahmen. Humanitäre Ausnahmen in EU-Sanktionsregimen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

 

Quelle: Drucksache 20/5779

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko