Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage:

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um der Schwächung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Europäische Menschenrechtskonvention, wie durch die geplante Reform des britischen Human Rights Act (https://committees.parliament.uk/committee/93/human-rights-jointcommittee/news/165379/human-rights-act-reforms-would-weaken-human-rightsprotections-in-the-uk/) und auch durch die Nichtumsetzung der Urteile durch die Türkei und Russland, entgegenzutreten und den Gerichtshof zu stärken?

Antwort:

Die Bundesregierung unterstützt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und fordert die Umsetzung seiner Urteile mit Nachdruck ein. Sie drängt in bilateralen Gesprächen mit Mitgliedstaaten des Europarates auf die Einhaltung der aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erwachsenden Verpflichtungen. Im Fall des zu Unrecht inhaftierten Osman Kavala hat sie für die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Türkei geworben und sich mehrfach auf Ebene der Bundesministerin, der Staatsministerin und der Menschenrechtsbeauftragten öffentlich dazu geäußert. Die Bundesregierung stimmte wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zudem im März 2022 im Komitee der Ministerinnen und Minister des Europarates für den Ausschluss der Russischen Föderation. Sie wird sich gleichwohl für die Weiterbehandlung aller eingereichten Klagen und die Umsetzung aller Urteile und Anordnungen gegen Russland einsetzen. Dies gilt insbesondere für die vom EGMR erlassene Anordnung der sofortigen Freilassung von Alexej Nawalny und die einstweilige Anordnung zum Schutz der Zivilbevölkerung im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Medienberichte, denen zufolge Russland ein Gesetz plant, welches die Umsetzung von nach dem 16. März 2022 getroffenen Entscheidungen des EGMR verhindert, verfolgt die Bundesregierung aufmerksam. Sie wird sich auch künftig gegenüber allen Mitgliedstaaten für eine Stärkung des EMRK-Schutzsystems einsetzen und dafür das Komitee der Ministerinnen und Minister des Europarats diese Woche in Turin nutzen, um im Plenum die Umsetzung der EGMR-Urteile anzumahnen. Die Bundesregierung zahlt über ihre vertraglichen Verpflichtungen hinaus jährlich in den Sonderfonds des EGMR zum Abbau des Verfahrensrückstaus ein. Im Jahr 2021 betrug die Zahlung 1 Million Euro.

 

Quelle: Plenarprotokoll 20/36 (bundestag.de)

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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