Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage:

„Inwiefern hat die Bundesregierung in letzter Zeit Veränderungen im Modus Operandi der Terrorismusfinanzierung festgestellt (Ratsdokument 5008/22), und in welchem Umfang oder Ausmaß wurden entsprechende Ermittlungen durch die Verwendung von Krypto-Vermögenswerten behindert oder erschwert, sodass sich die Bundesregierung womöglich für eine Verschärfung der Identifizierungsvorschriften für Personen, die Transaktionen mit KryptoAssets durchführen, aussprechen könnte?"

Antwort: Aktuell können die deutschen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung keine signifikanten Änderungen der Modi Operandi im Bereich der Terrorismusfinanzierung feststellen. In Deutschland spielen Kryptowerte im Bereich der Terrorismusfinanzierung als Tatmittel bislang keine hervorgehobene Rolle. Vereinzelt konnte die Nutzung im Bereich der Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit der Generierung sowie Zahlung von Spenden an terroristische Gruppierungen festgestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die originäre Zuständigkeit für Verfahren nach § 89c StGB bei den Ländern liegt. Seite 2 Die Bundesregierung beobachtet die Lage sehr aufmerksam und prüft fortlaufend legislatorische Anpassungsbedarfe. Mit Inkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung zum 1. Oktober 2021 hat Deutschland bereits die internationalen Vorgaben der Financial Action Task Force zur Transparenz über die Beteiligten von Kryptowertetransfers (sog. Travel Rule) umgesetzt. Diese Vorgaben sollen nun auch auf europäischer Ebene mittels der derzeit im Trilog verhandelten EU-Geld- und Kryptotransferverordnung umgesetzt werden. Zudem wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie zum 1. Januar 2020 ausdrücklich klargestellt, dass eine Erlaubnispflicht und eine Verpflichteteneigenschaft nach dem Geldwäschegesetz für alle relevanten Dienstleister im Kryptobereich besteht.

 

Quelle: Drucksache 20/1579 (bundestag.de)

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko