Frage: Wie lautet der wortgetreue schriftliche Inhalt der tragenden Passagen der Anweisung der damals geschäftsführenden Bundesministerin der Verteidigung vom 24. November 2021 zur Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr „Allgemeine Regelung Impf- und ausgewählte Prophylaxemaßnahmen - Fachlicher Teil - A 1-840/8-4000“ (siehe www.bverwg.de/de/070722B1WB2.22.0, Randnummer 12), und wenn es diesen nicht gibt, wie lautet der wortgetreue mündliche Inhalt ebendieser?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller: Der wortgetreue schriftliche Inhalt der Anweisung der damals geschäftsführenden Bundesministerin der Verteidigung Kramp-Karrenbauer vom 24. November 2021 lautete, „Schließe mich der Empfehlung des GI an. Erbitte daher um Umsetzung der einstimmig im Schlichtungsausschuss beschlossenen Empfehlungen insbesondere der unverzüglichen Aufnahme der SARS-CoV-2-Impfung - einschließlich der Boosterimpfungen - in das duldungspflichtige Basisimpfschema“.