Frage: „Ist es weiterhin die Position der Bundesregierung, grundsätzlich nur Staaten und nicht Regierungen oder Staatsoberhäupter völkerrechtlich anzuerkennen (vgl. Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 20/5183 und auf meine Schriftliche Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 20/4631), und unterscheidet die Bundesregierung zwischen einer völkerrechtlichen und politischen Anerkennung (ggf. Unterschied zwischen einer politischen und völkerrechtlichen (Nicht-)Anerkennung inklusive möglicher Folgen erläutern)?“
Antwort: Die Praxis der Bundesrepublik Deutschland in Fragen der völkerrechtlichen Anerkennung ist, dass grundsätzlich nur Staaten als Völkerrechtssubjekte, nicht aber deren Regierungen als Vertreter des Völkerrechtssubjekts anerkannt werden.
Von der völkerrechtlichen Anerkennungsfrage zu unterscheiden ist die Frage, wen die Bundesregierung politisch als legitime Vertretung eines anerkannten Staates akzeptiert. Diese hat Bedeutung für die Frage, auf welcher Ebene und in welcher Intensität die Beziehung zu den Machthabern in einem Staat gepflegt werden. Die Beantwortung dieser Frage liegt im außenpolitischen Ermessen der Bundesregierung. Die Entscheidungen hierzu fallen je nach Einzelfall und in der Regel nach Rücksprache mit internationalen Partnern.