Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage: Bei wie vielen Interpol-Ausschreibungen (sog. Red Notices/Diffusions zur Festnahme und Blue Notices/Diffusions zur Aufenthaltsermittlung) hat das Bundeskriminalamt
(BKA) in seiner Funktion als Nationales Zentralbüro der Bundesrepublik Deutschland für die Internationale kriminalpolizeiliche Organisation im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 im Rahmen der Einzelfallüberprüfung vor Übernahme in das INPOL-System festgestellt, dass eine politische Verfolgung vorliegt, und wie viele Interpol-Ausschreibungen (sog. Red Notices/Diffusions zur Festnahme und Blue Notices/Diffusions zur Aufenthaltsermittlung) wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 als nationale Ausschreibung übernommen, obwohl Interpol einen Verstoß gegen Artikel 3 der Statuten der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol-Statuten) mitgeteilt hat (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

 Antwort: Jedes ausländische INTERPOL-Fahndungsersuchen, welches (auch) an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, wird vor der nationalen Umsetzung, die in der
Einstellung der Fahndung in das deutsche Fahndungssystem INPOL-Z besteht, einer Einzelfallprüfung unterzogen.

Im Rahmen der Prüfung hat das Bundeskriminalamt (BKA) in Fällen, denen besondere Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung zukommt, zuvor
die Bewilligung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) / Bundesamts für Justiz (BfJ) und des Auswärtigen Amtes (AA) einzuholen (§ 33 Absatz 3 des Bundeskriminalamtgesetzes
(BKAG) in Verbindung mit Nummer 13 Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten [RiVASt]). Die Feststellung, ob eine politische Verfolgung vorliegt, obliegt diesen und nicht dem BKA. Über die Anzahl derartiger Fälle wird im BKA keine Statistik geführt.

In den Jahren 2019 bis 2023 wurde – vor oder nach Übernahme in INPOL-Z durch das BKA – die folgende Anzahl an Verstößen gegen Artikel 3 der INTERPOL-Statuten durch das INTERPOL-Generalsekretariat (IPSG) gemeldet:

Jahr Verstöße gegen Artikel 3
2019 162
2020 145
2021 202
2022 123
2023 55

 

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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