Frage: Wird die Bundesregierung die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen bei Betreten von deutschem Hoheitsgebiet umsetzen (www.icc-cpi.int/news/situation-state-palestine-icc-pre-trial-chamber-i-rejects-state-israels-challenges) und damit die Verpflichtungen (Kooperationspflicht) der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat des Römisches Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH-Statut) erfüllen (bitte begründen)?
Antwort: Die Bundesregierung hat die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) zu den beantragten Haftbefehlen gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant zur Kenntnis genommen.
Die Bundesregierung war an der Ausarbeitung des IStGH-Statuts beteiligt und ist einer der größten Unterstützer des IStGH. Diese Haltung ist auch Ergebnis der deutschen Geschichte. Gleichzeitig ist Konsequenz der deutschen Geschichte, dass uns einzigartige Beziehungen und eine große Verantwortung mit Israel verbinden.
Die innerstaatlichen Schritte wird die Bundesregierung gewissenhaft prüfen. Weiteres stünde erst dann an, wenn ein Aufenthalt von Premierminister Benjamin Netanjahu und dem ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant in Deutschland absehbar ist.