Frage: Wie hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verlängerung der Pipeline „Baltic Pipe“ bis nach Deutschland die drohende Gasmangellage 2022 abwenden können, vor dem Hintergrund, dass es sich bei der „Baltic Pipe“ lediglich um eine Abzweigung der Pipeline „Europipe II“ handelt, die Deutschland bereits mit Norwegen verbindet und dementsprechend keine zusätzlichen Kapazitäten bietet, und wo hat Dr. Robert Habeck als stellvertretender Bundeskanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz bezüglich der Möglichkeit einer Verlängerung von „Baltic Pipe“ angerufen (vgl. Ausführungen von Dr. Robert Habeck bei der 50. Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Wiesbaden im November 2024)?
Antwort: Unter der Voraussetzung, dass Norwegen seine Erdgasförderung signifikant erhöht, wie es 2022 auch der Fall war, hätte der Anschluss Deutschlands an die Baltic Pipe die Gasversorgungslage verbessern können. Vor allem hätte sie dazu beitragen können, dass ein Teil der Gasimportmengen nicht an der Nordseeküste in Dornum, sondern stattdessen an der Ostseeküste hätte angelandet werden können. Damit hätte sie dazu beitragen können, dass seit Einstellung der russischen Gaslieferungen über Nord Stream bestehende Problem der begrenzten Einspeisekapazitäten an der Nordseeküste durch Einspeisung in die bestehenden Kapazitäten an der Ostsee abzumildern. Eine Verbindung der Pipeline nach Ostdeutschland – genauer z.B. über eine Verbindung nach Lubmin – hätte die direkte Gasverteilung nach Ost-/Süddeutschland und die Weiterleitung nach Tschechien, Österreich usw. zusätzlich vereinfacht und die Gasversorgung hier alternativ sicherstellen können. Eine solche Weiterentwicklung des innereuropäischen Gasnetzes – durch eine Verbindung des deutschen Gasnetzes mit der Baltic Pipe – hätte also die Verteilung nach Mittelosteuropa zusätzlich abgesichert.
Heute dient das LNG-Terminal in Mukran als wichtiger Sicherheitspuffer für die Gasversorgung in Ost- und Süddeutschland sowie Mittelosteuropa.
Die Bundesregierung macht aus Staatswohlgründen keine Angaben zu vertraulichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern ausländischer Regierungen. Derartige Gespräche sind unmittelbares Regierungshandeln und unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament – würden sich die Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auf auch persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten.