Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Protokollierung oder Unterbindung von Zugriffen auf die Website des Bundeskriminalamtes
Welches Ansinnen verfolgt das Bundeskriminalamt mit der Protokollierung oder Unterbindung von Zugriffen auf seine Webseite, sofern sie über bestimmte IP-Adressen oder Anonymisierungsdienste erfolgen, und von wem werden derart inkriminierte IP-Adressen oder Server bestimmt (bitte eine tagesaktuelle Sperrliste beilegen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 7. September 2011
Die Internetseite des Bundeskriminalamts (BKA) wird extern durch den Provider „Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik“ (ZIVIT) der Bundesfinanzverwaltung gehostet.
Seitens des BKA bestehen keine Vorgaben zur Einschränkung bzw. Protokollierung von Zugängen über Anonymisierungsdienste. Der Dienstleister wurde beauftragt, gegebenenfalls bestehende technische Probleme beim Zugriff auf die Webseiten des BKA über Anonymisierungsdienstleister schnellstmöglichst zu beheben.