Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich des Einsatzes ausländischer Polizeibeamter im Rahmen des Widerstandes gegen eine Nazi-Demonstration
Welche Polizeien bzw. Behörden oder sonstige Institutionen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. anderer Länder haben im Rahmen des Widerstandes gegen die Nazi-Demonstration am 3. September 2011 in Dortmund am polizeilichen Einsatzgeschehen der Bundespolizei oder, nach Kenntnis der Bundesregierung, der Länderpolizeien teilgenommen, und auf welcher rechtlichen bzw. vertraglichen Grundlage (darunter Vertrag von Prüm, bilaterale Verträge, Osteuropa-Stabilitätspakt, EU-Forschungs- oder Austauschprojekte) basierte ihre Anwesenheit?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 16. September 2011
An den Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei anlässlich der versammlungsrechtlichen Veranstaltungen am 3. September 2011 in Dortmund haben keine Polizeien bzw. Behörden oder sonstige Institutionen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. anderer Länder teilgenommen. Über die Teilnahme entsprechender Organisationen aus dem Ausland am Einsatzgeschehen der Länder liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.