Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Ausfuhr von Abfangtechnik und Software zur Telekommunikationsüberwachung an Drittstaaten außerhalb der EU in den letzten drei Jahren und der Beachtung der Beschlüsse des EU-Parlaments vom 27. September 2011 zur strengeren Ausfuhrkontrolle
An welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Firmen Siemens, EADS, rola Security Solutions, DigiTask, Utimaco, Elaman und Trovicor in den letzten drei Jahren Anwendungen zu „Deep package inspection“, „Monitoring Centres“ sowie „Remote forensic software“ an Regierungen außerhalb der Europäischen Union verkauft, und welche Position vertritt die Bundesregierung im weiteren Verfahren hinsichtlich des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 27. September 2011 zur strengeren Ausfuhrkontrolle, welcher explizit „Abfangtechniken und Vorrichtungen der digitalen Datenübertragung, mit denen Mobiltelefone und Textnachrichten überwacht und die Internet-Nutzung gezielt beobachtet werden können“ definiert und Exporte verhindern soll, wenn diese „im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Menschenrechte, die Grundsätze der Demokratie oder die Meinungsfreiheit“ verwendet werden können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/7411, Frage 57):
Die Ausfuhr der genannten Güter ist nicht genehmigungspflichtig.
Der Bundesregierung liegen daher keine eigenen Erkenntnisse über die Ausfuhr derartiger Anwendungen in Drittstaaten vor. Die Ausfuhr von Überwachungstechnik ist nur dann genehmigungspflichtig, wenn diese (als besonders entwickelt für militärische Zwecke) von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Rüstungsgüter) oder als sogenanntes Dual-Use-Gut von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (Dual-Use- Verordnung) erfasst ist.
Die Ausfuhr genehmigungspflichtiger Überwachungstechnik ist nicht erfasst von den am 27. September 2011 im Europäischen Parlament beschlossenen neuen EUAllgemeingenehmigungen. Bei diesen EU-Allgemeingenehmigungen handelt es sich um Verfahrensvereinfachungen für die Ausfuhr bestimmter genehmigungspflichtiger Güter für unkritische Zwecke.