Worin besteht das bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Kasachstan über eine Partnerschaft im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich im Einzelnen, für das Kasachstans Präsident Nursultan Nasarbajew am 8. Februar 2012 laut dem Portal EurActiv.de (Zugriff am 12. Januar 2012) mit einer „umfangreichen Wirtschaftsdelegation“ anreisen wird – bitte auch die Gegenleistungen der Vereinbarung benennen, insbesondere hinsichtlich des deutschen Zugangs zu Seltenen Erden und Investitionshilfen für die deutsche Wirtschaft –, und wie steht die Bundesregierung zu dem Abkommen nach der erneuten blutigen Niederschlagung von Gewerkschaftsprotesten in der Stadt Zhanaösen (Schanaozen) im Dezember 2011, dem polizeilichen Einsatz von Schusswaffen statt nichttödlicher Waffen oder Wasserwerfern und der kurzzeitig suspendierten Parlamentswahl in Zhanaösen, die unter anderem erst durch Druck des Europarates wieder aufgehoben wurde?
Rohstoffpartnerschaften sind Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung und sollen Partnerländer bei einer nachhaltigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung unterstützen und zur Rohstoffversorgung der deutschen Wirtschaft beitragen. Damit will die Bundesregierung die Rohstoffaktivitäten der Wirtschaft flankieren und unterstützen. Die Rohstoffversorgung ist Aufgabe der Wirtschaft.
Bei dem mit der Republik Kasachstan verhandelten Abkommen über Partnerschaft im Rohstoff-, Industrie und Technologiebereich steht die Unterstützung der Zusammenarbeit von Unternehmen beider Länder auf dem Gebiet der Erschließung, Gewinnung und Nutzung mineralischer Rohstoffe mit dem Ziel einer sicheren und nachhaltigen Rohstoffversorgung und Rohstoffnutzung im Vordergrund.
Zudem soll das Rohstoffpotenzial Kasachstans durch Investitionen, Innovationen und Lieferbeziehungen einer umfassenden Nutzung und Entwicklung zugeführt werden. Außerdem wird die Zusammenarbeit im Rohstoffbereich verknüpft mit einem von Kasachstan gewünschten Beitrag deutscher Unternehmen zur Industrialisierung Kasachstans.
Nach dem Abkommensentwurf unterstützt die Bundesregierung Projekte im Rahmen der Rohstoffpartnerschaft flankierend mit dem außenwirtschaftspolitischen Förderinstrumentarium. Der Zugang deutscher Unternehmen zu einzelnen Rohstoffen ist nicht Gegenstand des Abkommens.
Die Bundesregierung hat die Berichte über die Ereignisse in der westkasachischen Stadt Shanaosen am 16. Dezember 2011 mit Sorge aufgenommen. Deutschland hat die kasachische Regierung im Rahmen einer EU-Erklärung im Ständigen Rat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, zur Durchführung einer transparenten Untersuchung aufgerufen. Dabei hat die Europäische Union insbesondere die Bedeutung der Einhaltung der internationalen Verpflichtungen Kasachstans im Rahmen der OSZE einschließlich der Gewährleistung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit zum Ausdruck gebracht.
Die Bundesregierung stellt fest, dass Präsident Nursultan Nasarbajew eine Reihe von Schritten zur Aufklärung der Vorfälle unternommen hat. Er hat eine Sonderkommission eingesetzt, um die Vorfälle zu untersuchen und insbesondere den Schusswaffeneinsatz der Sicherheitskräfte in jedem Todesfall aufzuklären. Er hat ferner die Regierung und die staatliche Ölgesellschaft Kasmunaigas mit der Bildung einer Sonderkommission zur Lösung der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten der Ölarbeiter beauftragt. Darüber hinaus entließ er den Gouverneur der betroffenen Region Mengistau und setzte den Vorsitzenden der Staatsholding „Samruk Kazyna“, Timor Kulibajew, seinen Schwiegersohn, ab.
Schließlich hob Präsident Nasarbajew die Entscheidung des Verfassungsrates auf, die die Durchführung der Parlamentswahlen am 15. Januar 2012 in Shanaosen untersagt hatte.
Die Bundesregierung wird die Entwicklung weiter kritisch verfolgen, sieht aber vor diesem Hintergrund keinen Anlass, ihre Haltung zu dem oben genannten Abkommen zu ändern.
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17151.pdf