Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Mündliche Frage an die Bundesregierung zu polizeilicher, grenzpolizeilicher, militärischer oder geheimdienstlicher Zusammenarbeit mit Libyen

 

Inwiefern arbeiten deutsche Ministerien, Behörden, Institute oder Firmen nach Kenntnis der Bundesregierung mit Libyen polizeilich, grenzpolizeilich, militärisch oder geheimdienstlichzusammen – organisatorisch, finanziell, mit Ausstattungshilfe, zu Ausbildungszwecken oder in Bezug auf Aufklärung –, wie es der Bundesaußenminister anlässlich seines jüngsten Besuchs in Libyen am 8. Januar 2012 etwa zur Migrationskontrolle angedeutet hatte, und welche derartige Zusammenarbeit existiert hierzu mit Organen der Europäischen Union bzw. ist für die Zukunft projektiert?

Im Rahmen der von den Vereinten Nationen, VN, koordinierten Maßnahmen zur Unterstützung des Übergangsprozesses in Libyen hat die EU den Bereich des Grenzschutzes übernommen. Zunächst sind Bedarfsanalysen geplant. Der libysche Außenminister hat beim Besuch des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, in Tripolis am 8. Januar 2012 aufzunehmende illegale Migration aus dem Süden hingewiesen und unter anderem um Unterstützung der EU beim Umgang mit illegalen Migranten gebeten. Die Bundesregierung hat deutsche Experten für die geplante EU-Prüfmission zu Fragen der Grenzsicherung im Rahmen des Mandates der VN-Mission zur Unterstützung Libyens (UNSMIL) angeboten. Der Europäische Auswärtige Dienst, EAD, hat einen dieser Experten als Teilnehmer für die Prüfkommission nominiert. Eine bilaterale grenzpolizeiliche Zusammenarbeit mit den libyschen Grenzbehörden findet bisher nicht statt.



Im Rahmen der Europäischen Migrationspolitik wird langfristig – sofern die Umstände dies erlauben – ein Dialog zu Migration, Mobilität und Sicherheit mit Libyen angestrebt. Dabei geht es um einen partnerschaftlichen Dialog, um die vielfältigen Herausforderungen und Chancen gemeinsam anzugehen und zu nutzen.
Im polizeilichen Bereich hat die Bundesregierung am 1. November 2011 auf bilateraler Ebene einen Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes an die Deutsche Botschaft in Tripolis entsandt.

Deutschland hilft Libyen darüber hinaus im militärischen Bereich, zum Beispiel im Bereich der Vernichtung von Minen und kleinen und leichten Waffen sowie bei der Schaffung der Voraussetzungen für die Fortsetzung der Vernichtung der libyschen Chemiewaffen. Die Bundeswehr hat hierzu am 3. November 2011 Inspektoren der Organisation für das Verbot chemischer Waffen, OVCW, in die libysche Wüste nach Al-Ruwagha transportiert, die dort den Zustand eingelagerter, bereits deklarierter Chemiewaffen prüfen konnten. Vom 17. bis 19. Januar 2012 wird die Bundeswehr erneut Inspektoren nach Libyen fliegen, um neu aufgefundene Chemiewaffen zum ersten Mal zu inspizieren.

Hinsichtlich der nachrichtendienstlichen Aspekte dieser Frage ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetene Auskunft geheimhaltungsbedürftig ist. Die Anfrage zielt auf Einzelheiten tatsächlicher oder vermuteter nachrichtendienstlicher Aktivitäten, die grundsätzlich nicht öffentlich dargestellt werden können. Aus ihrer Offenlegung könnten sowohl staatliche Akteure anderer Länder als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes ziehen. Im Ergebnis würde dadurch die Funktionsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und damit die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
Gleichwohl ist die Bundesregierung selbstverständlich bereit, das Informationsrecht des Parlamentes unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu befriedigen. Deshalb hat die Bundesregierung die erbetenen Informationen als „VS-VERTRAULICH“ eingestuft. Eine entsprechende Verschlusssache wurde an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsicht durch den Fragesteller gemäß den Geheimschutzvorschriften übermittelt.

Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17151.pdf

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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