Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zum Abkommen der EU und der Bundesregierung mit Kasachstan zu den Bereichen Inneres und Justiz

Welche Regelungen treffen existierende Abkommen der Europäischen Union sowie der Bundesregierung mit Kasachstan hinsichtlich der Bereiche Inneres und Justiz, insbesondere zu Polizeizusammenarbeit, Ausbildung, Austausch von Daten, Asyl, Rückübernahme, Maßnahmen gegen Korruption, organisierte Kriminalität und Terrorismus, und wie ist die Haltung der Bundesregierung bezüglich dieser Maßnahmen innerhalb des zukünftigen Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und Kasachstan vor dem Hintergrund der offenen Drohung des Präsidenten Nursultan Nasarbajew, nach dem von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und dem Europarat kritisierten Ablauf der Präsidentschaftswahlen zukünftig keine unabhängigen Wahlbeobachter mehr einreisen zu lassen (www.inform.kz/eng/article/2434334)?

 

 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/8537, Frage 34):

Das mit der Republik Kasachstan seit 1995 bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, PKA, mit der Europäischen Union enthält keine wesentlichen Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im Innen- und Justizbereich. Ein neues, vertieftes PKA, das seit Juni 2011 verhandelt wird, soll thematisch breiter aufgestellt werden und unter anderem dazu dienen, auf Grundlage gemeinsamer Bekenntnisse zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die Zusammenarbeit im Innen- und Justizbereich zu verstärken.

Den Regelungen im Innen- und Justizbereich sollen Verpflichtungen zu Demokratie und Menschenrechten vorangestellt werden, die es der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten erlauben werden, ihre Einhaltung im vertraglichen Rahmen zu thematisieren und im Rahmen der gemeinsamen Kooperation an ihrer Verwirklichung mitzuwirken. Weitere Regelungen werden in den Bereichen Datenschutz, Migration, Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung, Drogenbekämpfung sowie Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption verhandelt.
Im bilateralen Bereich wurde mit Kasachstan am 10. Dezember 2009 ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet, das wegen bisher nicht erfolgter Notifizierung der Erfüllung der innerstaatlichen Voraussetzungen durch Kasachstan nicht in Kraft getreten ist.
Als Teilnehmerstaat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, hat sich Kasachstan dazu verpflichtet, Wahlen nach den Kriterien des Kopenhagener Dokuments (1990) durchzuführen und Wahlbeobachter des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE, ODIHR, einzuladen, um die Einhaltung dieser Prinzipien überprüfen zu lassen. ODIHR hat auf der Grundlage der Einladungen Kasachstans die kasachischen Präsidentschaftswahlen 2011 und die kasachischen Parlamentswahlen 2012 beobachtet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Kasachstan auch künftig seinen internationalen Verpflichtungen nachkommt und Wahlbeobachter des ODIHR einlädt.
Zudem bestehen das am 10. Dezember 2009 unterzeichnete bilaterale Abkommen über die Befreiung von der Visumspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen sowie das am 25. März 2004 in Kraft getretene Regierungsabkommen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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