Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf die Aussagen des britischen Premierministers David Cameron, der bei seiner Rede vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 25. Januar 2012 forderte, die Kompetenzen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, EGMR, auf „schwerste Grundrechtsverletzungen“ zu beschränken und nationalen Gerichten „die endgültigen gerichtlichen Entscheidungen“ zu überlassen, und welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung vorzunehmen, um einem daraus resultierenden Bedeutungsverlust des EGMR entgegenzuwirken?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/8537, Frage 33):
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, EGMR, durch eine Steigerung seiner Effizienz zu verbessern.
Aus unserer Sicht gilt es, folgende Prinzipien zu wahren:
– Kein Antasten des Rechts auf Individualbeschwerde,
– Verbleib der Interpretationshoheit über die Einhaltung der Europäischen Konvention für Menschenrechte, EMRK, beim EGMR und
– vollständige Umsetzung der Urteile des EGMR durch die betroffenen Mitgliedstaaten.
Der Generalsekretär des Europarats, Thorbjørn Jagland, berichtete, dass Großbritannien die Interpretationshoheit des EGMR für die Einhaltung der EMRK nicht grundsätzlich infrage stelle und sie nicht über das Subsidiaritätsprinzip aushebeln wolle. Der britische Premierminister David Cameron habe ihm zugesichert, es bleibe die alleinige Kompetenz des EGMR zu entscheiden, ob nationale Gerichte die EMRK richtig angewendet hätten oder nicht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Februar 2012
http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17157.pdf