Persönliche Erklärung zur Abstimmung zum Antrag der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksache 17/6343) und zur Abstimmung beim Antrag der Fraktion der SPD Recht auf Eheschließung auch gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen (Drucksachen 17/8155, 17/9611).
Bei der Abstimmung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen enthalten wir uns. Die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist nicht hinzunehmen. Doch die im Antrag enthaltene Forderung zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beinhaltet die weitere einseitige Privilegierung dieser Form des Zusammenlebens.
Bereits die geringe Zahl eingetragener gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zeigt die deutlichen Vorbehalte breiter Teile der Schwulen- und Lesbenbewegung gegen die Institutionalisierung von Beziehungen, die zu finanziellen Abhängigkeiten führen.
Unterhaltsverpflichtungen nach Trennungen oder der Verlust des Anspruchs auf staatliche Transferleistungen und die damit verbundene Abhängigkeit vom verdienenden Partner / der verdienenden Partnerin sind die Hauptgründe dafür. Auch insgesamt in der Gesellschaft wachsen aus diesen Gründen die Vorbehalte gegen die Ehe.
Soziale Rechte und der Schutz privater Beziehungen müssen ermöglicht werden, ohne dass daran Unterhaltsverpflichtungen- und -ansprüche geknüpft werden. Daher treten wir für die rechtliche Gleichstellung aller Lebensweisen ein.
Karin Binder
Inge Höger
Andrej Hunko
Ulla Jelpke
Niema Movassat