Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung es bislang unterlassen, regelmäßige bundesweit repräsentative Stichprobentestungen vergleichbar mit dem „COVID-19 Infection Survey“ der britischen Statistikbehörde ONS und der University of Oxford durchzuführen, die nach meiner Auffassung ein wesentlich genaueres Bild des Infektionsgeschehens bieten würden, und welche Maßnahmen jenseits von nicht repräsentativen Massentestungen hat die Bundesregierung in den letzten Monaten durchgeführt, „um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Gesellschaft noch präziser zu erfassen und zu validieren“ (vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage 123 auf Bundestagsdrucksache 19/18555)? 

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):

Um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besser erfassen zu können, haben die Bundesregierung und das Robert-Koch-Institut (RKI) verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Im Rahmen der Surveillance akuter Atemwegserkrankungen, im ambulanten und stationären Bereich, werden Informationen wöchentlich erhoben. Das RKI führt mit seiner virologischen Surveillance eine regelmäßige

repräsentative Beprobung von Patientinnen und Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen in Kinder- und Hausarztpraxen der Primärversorgung durch. Die Proben werden auf verschiedene respiratorische Erreger untersucht, auch auf SARS-CoV-2. Die Ergebnisse werden im RKISituationsbericht zu Covid-19 jeweils donnerstags veröffentlicht (bei täglicher Aktualisierung für Deutschland und regional abrufbar unter: https://influenza.rki.de/Diagrams.aspx?agiRegion=0) sowie wöchentlich publiziert im Influenza-Wochenbericht (abrufbar unter: https://influenza.rki.de/Wochenberichte.aspx).

Zur zeitnahen Beurteilung der epidemiologischen Lage und Erfassung des Testverhaltens im ambulanten und stationären Sektor in Deutschland konnte durch Adaptation eines bestehenden Systems zur elektronischen Übermittlung diagnostischer Befunde vom Labor an das RKI eine laborbasierte Surveillance von SARSCoV-2 implementiert werden: Mit ARS – AntibiotikaResistenz-Surveillance – existiert eine Infrastruktur für eine flächendeckende Surveillance zur kontinuierlichen Erhebung von Erregernachweisen und Resistenzdaten aus der Routine für das gesamte Spektrum klinisch relevanter Erreger aus der ambulanten und stationären Versorgung. Dies umfasst sowohl den direkten Erregernachweis mittels PCR als auch die serologische Diagnostik mittels Antikörpernachweis. In den wöchentlich veröffentlichten Berichten werden Informationen zu Positivenraten nach Bundesland, Altersgruppen und Einrichtung (zum Beispiel Arztpraxen, Krankenhäuser) ausgewiesen. Diese sind im Internet abrufbar unter https://ars.rki.de/Docs/SARS_CoV2/Wochenberichte/20210427_wochenbericht.pdf.

Zur Ermittlung der durch Testung erfassten bzw. nicht erfassten SARS-CoV-2-Infektionen führt das RKI Antikörperstudien durch, die sequenzielle Untersuchungen von Restproben von Blutspenden, lokalen Hotspots und einer bundesweiten repräsentativen Erhebung umfassen. Auch diese Ergebnisse werden regelmäßig im Internet veröffentlicht, zum Beispiel unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/Antikoerper-Studien.html, sowie zum Teil auch in (regionalen) Pressekonferenzen vorgestellt. 

Nicht zuletzt wird derzeit das „Observatorium serologischer Studien zu SARS-CoV-2 in Deutschland“ mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Gesundheit aufgebaut (Laufzeit 15. April 2021 bis 31. Dezember 2021). In dem Projekt analysiert das RKI übergreifend alle in Deutschland durchgeführten seroepidemiologischen Studien, einschließlich der vom HelmholtzZentrum für Infektionsforschung (HZI) durchgeführten Studie zur Untersuchung der Krankheitslast in der Bevölkerung, zum Pandemiemanagement und zur Etablierung serologischer Nachweise.

Quelle: Plenarprotokoll 19/226 vom 5. Mai 2021

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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