Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Aserbaidschan

  • Mündliche Frage an die Bundesregierung zum Umgang mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Aserbaidschans auf Bergkarabach

    Frage: „Welche Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriff von Aserbaidschan auf
    Bergkarabach und die Unterstützung des Angriffs durch die Türkei, wie beispielsweise die
    Einbestellung der Botschafter der Republik Aserbaidschan und der Republik Türkei, Aussetzung der Kooperation zwischen der Europäischen Union und Aserbaidschan oder
    Sanktionen, plant bzw. unterstützt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass schwere Menschenrechtsverletzungen sowie ethnische Säuberungen drohen (www.swr.de/swraktuell/radio/bergkarabach-experte-befuerchtet-ethnische-saeuberungen-100.html) und Bundeskanzler Olaf Scholz zusammen mit dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron sich im Juni 2023 beim Gipfel der Europäischen Politischen Gemeinschaft persönlich für einen Abbau der Spannungen zwischen Aserbaidschan und Armenien engagierte (www.bundesregierung.de/breg-
    de/schwerpunkte/europa/scholz-bei-epg-2193370), und welche Auswirkungen auf die armenische Bevölkerung in Bergkarabach erwartet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Aserbaidschans?“

  • Schriftliche Frage zur Einhaltung von Endverbleibserklärungen bei militärischen Drohnen

    Nach welcher Routine prüft die Bundesregierung, ob die Türkei die Endverbleibserklärungen zum Verbleib von Technologie zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen (darunter die Panzerabwehrraketen MRAT und LRAT sowie die auf dieser Basis in der Türkei hergestellten Gefechtsköpfe) einhält und diese nicht an Länder wie Libyen oder Aserbaidschan veräußert bzw. in dortigen Kriegen einsetzt (Bundestagsdrucksache 19/20798, vgl. auch Bundestagsdrucksachen 19/13999 und 19/21683), und ist der Bundesregierung bekannt, ob die türkischen Kampfdrohnen „Bayraktar TB2“, mit denen die gegenständlichen Raketen abgefeuert werden, im aserbaidschanischen Krieg gegen Armenien zuvor an Aserbaidschan veräußert wurden und von dortigen Truppen geflogen wurde oder ob dies unter alleiniger Verantwortung der Türkei erfolgte (vgl. zur Steuerung türkischer Kampfdrohnen im Krieg um Bergkarabach die Dokumentation „Zum Drohneneinsatz im Krieg um Bergkarabach im Jahre 2020“ der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag, WD 2 – 3000 – 113/20)?

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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