Cyberkrieg
-
Mündliche Frage über Tätigkeiten sogenannter Cyber Support Teams zur Unterstützung befreundeter Drittstaaten
„Was ist der Bundesregierung über Tätigkeiten sogenannter Cyber Support Teams bekannt, die nach meiner Kenntnis zur Unterstützung befreundeter Drittstaaten vom Europäischen Auswärtigen Dienst in Länder wie die Ukraine oder die Republik Moldau entsendet werden, und mit welchem Personal hat sich auch die Bundesregierung an derartigen Missionen beteiligt?“
-
Keine Cyberkriegspiele mit Österreich und Israel!
„Die Bundeswehr plant ein Manöver zur Reaktion auf Cyberangriffe. Ich gehe davon aus, dass hier auch sogenannte Hackbacks trainiert werden. Hierzu gibt es aber in Deutschland einen breiten gesellschaftlichen Widerstand. Das Verteidigungsministerium darf deshalb keine Tatsachen schaffen und muss das Manöver absagen“, fordert der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko zur Antwort des Verteidigungsministeriums auf eine Kleine Anfrage.
Vom 3. bis 7. August 2020 führt die Universität der Bundeswehr in München die Übung „Multi-Lateral Cyber Defence Exercise 20“ (MLCD20) mit Militär aus Österreich und Israel durch. Das ebenfalls in München angesiedelte militärische Forschungsinstitut „Cyber Defence und Smart Data“ (CODE) stellt eine Anlage und Personal, das Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr bereitet die Übung vor. -
Ausländische Computernetzwerke: Hintertüren von BND und Bundeswehr schließen!
„Die Bundesregierung streitet nicht ab, dass die Bundeswehr oder deutsche Geheimdienste ausländische Computernetzwerke infiltrieren. Solche Hintertüren basieren auf Manipulationen der Soft- und Hardware oder Schwachstellen in der Programmierung. Ihre Nutzung für geheimdienstliche und militärische Zwecke sorgt für eine weitere Aufrüstung im Cyberspace“, kritisiert der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.
Der Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber schließt nicht aus, dass kritische Infrastrukturen im Ausland mit Schadsoftware aus Deutschland infiltriert sind. Ihre Ausnutzung für Cyberangriffe durch die Bundesregierung erfolge gemäß „entsprechenden, insbesondere völkerrechtlichen, Rechtsgrundlagen“. Jeder Einsatz „militärischer Fähigkeiten im Cyber-Raum“ sei außerdem politisch kontrollierbar.