Frauen
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Schriftliche Frage zur Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die in Artikel 15 des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) geforderten Aus- und Fortbildungen von den zuständigen Ländern geleistet werden, insbesondere im Hinblick auf die Untersuchungen von Dr. Martin Modlinger, der durch sein Projekt „Frag den Staat“ herausgefunden hat, dass zahlreiche Gerichte keine entsprechenden Fortbildungen anbieten (vgl. https://fragdenstaat.de/projekt/aktivitaeten-zuristanbul-konvention/)?