Hackbacks
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Entgrenzter Cyberkrieg
»Hackbacks« der Bundeswehr. Gastkommentar
Andrej Hunko
Die Pläne, gegnerische Computersysteme mit Cyberwaffen anzugreifen, sind völkerrechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein eingestuftes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag, das von dem Blog Netzpolitik.org veröffentlicht wurde. Die Ausarbeitung bestätigt die Kritik von Wissenschaftlern, Bürgerrechtsgruppen und Politikern. Denn auch für das Militär gilt das „Gewaltverbot“, wonach Angriffe höchstens im Verteidigungsfall erlaubt sind. Über den Einsatz von Waffengewalt darf aber allein der Bundestag entscheiden.
Deshalb will die Bundesregierung „Offensivmaßnahmen“ im Cyberraum lieber im Verborgenen durchführen. Zuständig für das Geheime ist der Bundesnachrichtendienst (BND), der mit seinem Umzug von Pullach nach Berlin sein technisches Arsenal modernisiert hat. Für den amtierenden Präsidenten des BND wäre es heikel, digitale Angriffe auf fremde Computersysteme zu fordern. Das überlässt die Bundesregierung dem früheren BND-Chef und FDP-Mitglied Gerhard Schindler, der während seiner Amtszeit die sogenannten „hybriden Bedrohungen“ zur Chefsache erkoren hat. Der Begriff meint auch „Störungen im Cyberraum“.
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Ausländische Computernetzwerke: Hintertüren von BND und Bundeswehr schließen!
„Die Bundesregierung streitet nicht ab, dass die Bundeswehr oder deutsche Geheimdienste ausländische Computernetzwerke infiltrieren. Solche Hintertüren basieren auf Manipulationen der Soft- und Hardware oder Schwachstellen in der Programmierung. Ihre Nutzung für geheimdienstliche und militärische Zwecke sorgt für eine weitere Aufrüstung im Cyberspace“, kritisiert der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.
Der Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber schließt nicht aus, dass kritische Infrastrukturen im Ausland mit Schadsoftware aus Deutschland infiltriert sind. Ihre Ausnutzung für Cyberangriffe durch die Bundesregierung erfolge gemäß „entsprechenden, insbesondere völkerrechtlichen, Rechtsgrundlagen“. Jeder Einsatz „militärischer Fähigkeiten im Cyber-Raum“ sei außerdem politisch kontrollierbar.